Warum die Reform Verrechnungsteuer die Steuerzahler entlastet
Am kommenden 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die Reform der Verrechnungssteuer. Die Vorlage wird vom Bundesrat und vom Parlament gut begründet. Der Obligationenmarkt ist ins Ausland abgewandert. Seit 2009 haben sich die Herausgabe von Anleihen in der Schweiz mehr als halbiert. Allein Luxemburg emittiert im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt 190mal mehr Anleihen als die Schweiz.
Die Abwanderung des Anleihenmarkts aus der Schweiz ist schnell erklärt: Ausländische Finanzplätze kennen keine Verrechnungssteuer auf Zinsen. Mit der Reform der Verrechnungssteuer lassen sich die Wertschöpfung und damit wertvolle Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Das tönt alles logisch, doch was hat die Vorlage ganz konkret mit dem Portemonnaie der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tun?
Sehr viel! Der Bund hat berechnet, dass durch die Stärkung des einheimischen Kapitalmarktes die Zinsen niedriger ausfallen als ohne Reform. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet mit einer jährlichen Reduktion des Zinsaufwandes von 5 Basispunkte bis 15 Basispunkten. Allein der Kanton Bern könnte bei einem Anlagevolumen des Kantons von über 4 Milliarden Franken mit der Reform bis zu 5 Millionen Franken pro Jahr sparen, wie die Regierung in der Antwort auf eine Anfrage schreibt. Dieses Geld wird heute den Steuerzahlern ohne jeglichen Nutzen entzogen.
Wenn Bund, Kantone und grössere Gemeinden weiterhin überhöhte Preise für Fremdkapital zahlen, geht das den Steuerzahlerinnen ans Portemonnaie. Ohne eine entsprechende Leistung müssen Steuern eingezogen werden, nur weil die Verrechnungssteuer Geschäft ins Ausland vertreibt. Genau gleich ist es im Gesundheitswesen. Immer mehr Spitäler leihen sich für Neubauten und Renovationen am Kapitalmarkt Geld aus. Ohne Reform der Verrechnungssteuer wird das Gesundheitswesen unnötig belastet. Am Schluss zahlen erneut die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler die Zeche. Bei einem Anlagevolumen für einen Neubau von 300 Millionen Franken kann ein Spital mit der Reform in zehn Jahren bis zu 4,5 Millionen Franken sparen. Dieses Geld muss unseren Portemonnaies nicht entzogen werden.
Und so geht es weiter bei allen Institutionen, die zumindest teilweise vom Staat finanziert sind und sich mit Anleihen Kapital verschaffen. Sie zahlen ohne Reform auch in Zukunft einen zu hohen Preis für das Fremdkapital. Das gilt beim Umbau der Energieversorgung im Rahmen des Klimaschutzes. Der Zusammenhang betrifft aber auch den öffentlichen Verkehr, wo Milliarden-Investitionen fremdfinanziert werden. Wenn die Investitionen in die Infrastruktur zu teuer sind, dann zahlen am Schluss Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu viel – sei es über Steuern oder Fahrpreise.
Aus Sicht der Steuerzahlenden ist deshalb zentral. Eine effiziente Finanzierung von öffentlichen Investitionen entlastet alle Akteure. Die Reform der Verrechnungssteuer leistet einen wichtigen Beitrag, dass den Portemonnaies von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht unnötig Geld entzogen wird. Betrüblich ist, dass linke Parteien und Organisationen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ohne Sinn und Zweck belasten wollen. Sie haben das Referendum gegen die Reform der Verrechnungssteuer ergriffen. Aus Sicht der Steuerzahlenden ist dies unverantwortlich.