Ein Portrait
Der Bund der Steuerzahler (BDS) ist die unabhängige, gemeinnützige und parteipolitisch neutrale Schutzvereinigung aller Steuerzahler in der Schweiz.
Seine über 2’900 Mitglieder kommen aus allen Kreisen der Bevölkerung. Mit ihren Beiträgen geben sie dem Bund der Steuerzahler die gerade im Bereich der Steuer- und Finanzpolitik notwendige finanzielle Eigenständigkeit. Mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen sie den Kampf des Bundes der Steuerzahler.
- für ein zeitgerechtes Steuer- und Abgabesystem
- für eine Vereinfachung der Besteuerung
- für eine Reduktion der Steuer- und Abgabenlast
- für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltführung
- für einen Abbau des Schuldenberges und der Defizite in den öffentlichen Haushalten von Bund, Kantonen und Gemeinden
- für die Verhinderung der Verschwendung von Steuergeldern
- für eine leistungsfähige Staatsbürokratie.
Der Bund der Steuerzahler wurde 1995 gegründet. Er ist ein im Handelsregister eingetragener Verein gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, dessen oberstes Beschlussorgan die Mitgliederversammlung ist.
Der Bund der Steuerzahler verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; er tut dies zum Nutzen der Allgemeinheit und aus der tiefen Ueberzeugung heraus, dass längerfristig die Schweiz ihre sozialen Verpflichtungen nur bei gesunden Staatsfinanzen erfüllen kann.
Die Zielsetzung des Bundes der Steuerzahler wird insbesondere durch
- die Veröffentlichung von Stellungnahmen zu aktuellen Themen
- die Erstellung und Veröffentlichung von Gutachten
- Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
Medienmitteilungen und Pressekonferenzen - Teilnahme an Radio- und Fernsehsendungen
- Verteilung von Informationsmaterial
- Gespräche mit Vertretern von Legislative und Exekutive, von Behörden und Verbänden sowie von Medienvertretern Informationsveranstaltungen
zu erreichen versucht.
Die Mitglieder werden regelmässig durch einen Pressespiegel oder Mailings über die Aktivitäten informiert.
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 35.- für Einzelpersonen, Fr. 50.- für Ehepaare resp. im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner und Fr. 100.- für Firmen.