BDS fordert Volksabstimmung zu Thur-Korrektur

Gestern gab der Regierungsrat bekannt, dass 3.7 Kilometer Thur für 27.78 Millionen Franken entgradidgt werden sollen. Gemäss § 23 der Kantonsverfassung unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 Millionen Franken oder neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 600‘000 Franken vorsehen, der Volksabstimmung. Wie aus der Medien-Orientierung hervorging, wurde das ursprüngliche Projekt von 38 Millionen aufgrund des politischen Widerstandes redimensioniert. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das nun vorliegende Projekt nicht im Umfang vorbestimmt ist. Dies bedeutet, dass gemäss § 23 Abs. 3 der Kantonsverfassung keine gebundene Ausgabe vorliegt. Eine Volksabstimmung ist also zwingend. Dass sich das Thurgauer Volk zu einem derartigen Projekt nicht äussern kann, ist unhaltbar!

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