Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau nimmt die Äusserungen des Thurgauer Finanzdirektors Dr. Jakob Stark in der Ostschweiz am Sonntag vom 3. August 2014, wonach es im Kanton Thurgau keine Erhöhung der Finanzkompetenzen braucht, mit Zustimmung zur Kenntnis. Der BDS teilt diese Auffassung, da der Kanton über genügend Handlungsspielraum verfügt.
Der Regierungsrat benötigt keine höheren Finanzkompetenzen. Wie Regierungsrat Dr. Jakob Stark richtig bemerkt, soll über ausserordentliche Ausgaben von über Fr. 100’000.- der Grosse Rat entscheiden. Dies stärkt die Budgethoheit des Parlaments.
Finanzkompetenz der Stadträte problematisch
Der BDS Thurgau ist der Auffassung, dass alle Gemeinden angemessene Finanzkompetenzen benötigen. Im Moment gibt es noch Gemeinden, welche keine formellen Finanzkompetenzen (Grenzbeträge) in ihrer Gemeindeordnung haben – und dies ist höchst unüblich in einer direkten Demokratie. Bei Gemeinden mit Finanzkompetenzen über Fr. 100’000.- müsste eine Senkung diskutiert werden. Für die Städte, in denen die Exekutive in eigener Kompetenz bis Fr. 300’000.- entscheiden kann, ist das Risiko für einen potentiellen Schaden für den Steuerzahler zu hoch.