Bund der Steuerzahler reicht Rekurs gegen Stadtbus-Abstimmung ein

Der Bund der Steuerzahler hat am Donnerstag die fehlerhafte Botschaft zu den Stadtbus-Vorlagen vom 9. Februar kritisiert. Und sich davon erhofft, dass der Stadtrat die Abstimmung verschiebt. Scheinbar nimmt der Stadtrat die Angelegenheit auf die leichte Schulter und will es mit einer Medienmitteilung bewenden lassen. Die Kritikfähigkeit der Stadt lässt stark zu wünschen übrig. Für den Bund der Steuerzahler ist die Wiederholung der Abstimmung der einzige Weg, um einen korrekten Volksentscheid herbeizuführen. Darum hat der BDS Rekurs gegen die Abstimmung eingereicht.

Die Reaktion der Stadt Frauenfeld ist enttäuschend. Anstatt den Fehler einzugestehen und die Konsequenzen zu ziehen wird versucht, das Malheur zu vertuschen. Es handle sich nur um eine „Unvollständigkeit“ und keine Falschinformation. Mit dieser unverständlichen Argumentation wird versucht, die Sache vom Tisch zu wischen. Der Umgang mit Kritik ist im Frauenfelder Rathaus scheinbar immer noch mangelhaft.

Der Bund der Steuerzahler hält nochmals fest, dass es sich nicht um eine „Unvollständigkeit“ sondern um eine Falschinformation handelt. Auf der letzten Seite der Abstimmungsbotschaft hat der Stadtrat das Abstimmungsresultat im Gemeinderat mit 35:0 wieder gegeben, was nachweislich falsch ist. Mit dem falsch kommunizierten Resultat „zu Null“ wird gegenüber der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger signalisiert, dass die Vorlage unbestritten sei, dass es keinerlei Opposition in der Ratsdebatte gegeben habe. Zudem wird damit der Eindruck erweckt, dass diese Abstimmung eine reine Formsache sei. Dies ist deshalb keine „unvollständige“, sondern schlicht eine falsche Angabe. Erschwerend kommt hinzu, dass die falschen Angaben in der Abstimmungsbotschaft direkt unter der Abstimmungsfrage platziert sind. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind dadurch einer Irreführung ausgesetzt.

Aus diesen Gründen hat der Bund der Steuerzahler entschieden, einen Rekurs gegen die Abstimmung einzureichen.

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