BDS unterstützt Referendum gegen Gebührengesetz

Der Bund der Steuerzahler unterstützt das Referendum gegen das Zuger Gebührengesetz. Er lädt seine Mitglieder mit einem Rundschreiben ein, mit ihrer Unterschrift zu ermöglichen, dass es zu einer Abstimmung über dieses Gesetz kommt. Mit Befremden und Bedauern nimmt der Bund der Steuerzahler zur Kenntnis, dass die Zuger Finanzdirektion zu einem Boykott gegen das Volksreferendum aufruft. Gemäss dem heute geltenden Verwaltungsgebührentarif beträgt die Höchstgebühr Fr. 4’400. Neu sollen Gebühren von Fr. 20’000 und mehr möglich sein. Dies ist abzulehnen. Der Staat erhebt für seine Leistungen Steuern. Zusätzliche Gebühren braucht es nicht. Die Steuern sind dafür da, die staatlichen Amtshandlungen zu bezahlen. Höhere Gebühren braucht es dafür nicht. Ein grosser Teil der staatlichen Amtshandlungen wird vorgenommen, weil ein Gesetz dem Bürger diese Amtshandlung vorschreibt. Der Bürger hat nicht darum gebeten, sondern muss den Staat von Gesetzes wegen einbeziehen (z. B. Bewilligungen, staatliche Kontrollen von Betrieben etc.). Dafür zahlt der Bürger schon Steuern. Eine zusätzliche Gebührenerhöhung mit staatlichen Stundenansätzen von bis zu Fr. 300 ist fehl am Platz. Zeitpunkt, Tonalität und Inhalt der Pressemitteilung der Zuger Finanzdirektion in dieser Sache werden vom Bund der Steuerzahler bedauert. Es kann nicht Aufgabe der Finanzdirektion oder der Regierung sein, während der Referendumsfrist zu einem Boykott gegen das Referendum aufzurufen. Das zeugt von wenig Respekt gegenüber dem Steuerzahler, der diese Gebühren letztlich bezahlen muss.

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