Chutzeturm: Erfolgreiche Beschwerde des BDS Bern gegen die Gemeinde Seedorf

Vorwürfe des BDS gegen die Gemeinde Seedorf bestätigt

Der Bund der Steuerzahler (BDS) freut sich mit der Bevölkerung über den Chutzeturm als Attraktion für die Region und dankt allen privaten Spendern, Gönnern und Initianten!

Gleichzeitig nimmt der Bund der Steuerzahler mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die in seiner Aufsichtsanzeige gemachten Vorwürfe gegen die Gemeinde Seedorf vollumfänglich bestätigt wurden. Der Bund der Steuerzahler gratuliert Regierungsstatthalter Gerhard Burri für die umfangreiche, gewissenhafte und faire Untersuchung.

Nachdem der Bund der Steuerzahler die Kompetenzüberschreitung gerügt hatte, wurde nachträglich die notwendige Besicherung des Darlehens in die Wege geleitet und umgesetzt. Im Zeitpunkt der Darlehensgewährung lag die Kompetenz klar bei der Gemeindeversammlung und nicht beim Gemeinderat. Unser Ziel ist damit erreicht!

Der Bund der Steuerzahler hat den Lotteriefonds des Kantons Bern darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beitragsauszahlung nur zulässig ist, wenn die Finanzierung des Gesamtprojektes gesichert ist und eine Schlussabrechnung vorliegt.

Der Bund der Steuerzahler ist empört, dass anlässlich der in diesen Tagen erfolgen Einweihungsfeier Vereinspräsident Andreas Burren und die ehemalige Gemeinde-präsidentin Beatrice Simon allen Ernstes erneut behaupten, es sei nur um Wahlkampf gegangen und so von den eigenen gemachten Fehlern ablenken wollen.

Die belegbaren Fakten sind klar:

  • Die Baukosten des Chutzeturm stiegen von CHF 600’000 um 66 % auf rund eine Million Schweizer Franken.
  • Die Gemeinde Seedorf hat entgegen der seinerzeitigen Zusicherung der damaligen Gemeindepräsidentin „es würden keine Steuergelder investiert“ dem Verein Chutzeturm einen Betrag von CHF 40’000 ausbezahlt.
  • Ein gewährtes Darlehen von CHF 250’000 war im Zeitpunkt der Gewährung ungesichert, folglich handelte es sich um eine klare Kompetenzüberschreitung. Der ordnungsgemässe Zustand wurde erst nach der aufsichtsrechtlichen Anzeige des Bundes der Steuerzahler hergestellt.
  • Der Regierungsstatthalter hat am 19.5.2010 folgende Weisung erlassen: „Die Einwohnergemeinde Seedorf wird jedoch darauf hingewiesen, dass in einem künftigen Fall die Sicherung eines Darlehens vor dem Beschluss über die Darlehensgewährung zu erfolgen hat.“
  • Das Grundstück auf welchem der Turm steht, wurde von der Gemeinde Seedorf dem Kanton Bern abgekauft. Damit übernimmt die Gemeinde Seedorf indirekt ein unnötiges Risiko auf viele Jahre hinaus (Unterhalt des Turms, Sanierungen in 10, 20 oder 30 Jahren, Abhängigkeit vom Weiterbestehen des Verein usw.)

Diesen Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp