Antrag des BDS-Vorstands zuhanden der Generalversammlung
vom 16. Juni 2010
Der Vorstand der Vereinigung Bund der Steuerzahler (BDS) hat am 10. Juni beschlossen, zuhanden der 14. Ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni 2010 in Bern den Antrag auf Ergreifung des Referendums gegen den Staatsvertrag zu stellen, falls dieser vom Parlament gutgeheissen wird. Anlass für diesen Vorstandsbeschluss war ein entsprechender Antrag eines BDS-Mitglieds.
Beim Staatsvertrag mit den USA handelt es aufgrund der rückwirkenden Anwendung um einen widerrechtlichen Akt. Ausserdem wäre mit der Gutheissung dieses Vertrags weiteren US-amerikanischen Erpressungsmanövern Tür und Tor geöffnet.
Sollten Manager und Mitarbeiter der UBS kriminelle Handlungen begangen worden sein, so haben sie sich dafür vor Gericht zu verantworten. Es kann nicht angehen, dass die Schweiz zum Schutz einer Grossbank und deren Organen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.
Der BDS erwartet von den eidgenössischen Räten, dass sie ein Ja zum Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellen. Es wäre Ausdruck einer zutiefst undemokratischen Haltung, der Stimmbevölkerung in einer solch grundlegenden Frage das letzte Wort zu verwehren.