Bundesrichter müssen Verantwortung übernehmen – Steuerzahler dürfen nicht für das Versagen am Bundesgericht bezahlen!
Das Bundesgericht selbst hat im Mai 2026 festgestellt, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichts-mitgliedern grundsätzlich gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» verstossen. Diese verlangen unter anderem, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter gewahrt bleibt. Die Affäre hat inzwischen konkrete Folgen für die Rechtsprechung. Nach Bekanntwerden der Beziehung wurden beim Bundesgericht Revisionsgesuche gegen bereits gefällte Entscheide eingereicht. Die Gesuche stellen insbesondere die Frage, ob wegen einer möglichen «dauernden Lebensgemeinschaft» die korrekte Besetzung des Gerichts nicht mehr gewährleistet war.
Für den Bund der Steuerzahler ist das nicht nur eine Frage der Justiz, sondern auch der Kosten. Wenn rechtskräftige Verfahren aufgrund der damaligen Zusammensetzung des Gerichts neu beurteilt werden müssen, entstehen zusätzlicher Aufwand, neue Verfahren und erhebliche Kosten. Letztlich trägt diese Kosten der Steuerzahler. Der BDS verlangt deshalb von den eidgenössischen Räten Konsequenzen. Wer das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichts beeinträchtigt, darf nicht automatisch auf eine weitere Amtsperiode zählen können.
Die Gerichtskommission hat die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts bereits von der Herbst- auf die Wintersession verschoben. Sie will unter anderem die Entscheide zu den eingegangenen Revisionsgesuchen abwarten. Der Bund der Steuerzahler fordert die Vereinigte Bundesversammlung auf, Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf nicht wiederzuwählen.
Das Signal muss klar sein: Für Bundesrichter gelten höchste Anforderungen an Unabhängigkeit, Integrität und Verantwortungsbewusstsein. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann nicht erwarten, auf Kosten der Steuerzahler weitere sechs Jahre im höchsten Gericht der Schweiz zu amtieren.