Neujahrsbrief 2017

Download Broschüre „Unternehmenssteuerreform III – Die Fakten“ (PDF)

Der Bund der Steuerzahler als einzige unabhängige, gemeinnützige und parteipolitisch neutrale Schutzvereinigung aller Steuerzahler in der Schweiz blickt zuversichtlich in die Zukunft, dankt Ihnen für Ihr Vertrauen und wünscht Ihnen und Ihren Familien alles Gute im neuen Jahr. Mögen Ihnen Glück, Gesundheit und Zufriedenheit beschieden sein.

Sorge bereitet uns die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt und die aktuelle Arbeitslosenquote. Die laufende Verschlechterung der Rahmenbedingungen wegen immer neuen Forderungen und einem verantwortungslosen Sozialausbau ist zu stoppen und die Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes ist zu verbessern.

Die Schweiz steht wegen ihren kantonalen Steuerregimen für Holdinggesellschaften, gemischte Gesellschaften und Verwaltungsgesellschaften bereits seit Jahren unter internationalem Druck.

Aufgrund der Entwicklungen innerhalb der EU und auf Ebene der OECD ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung unausweichlich, damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Die internationalen Standards zur Unternehmensbesteuerung werden massgeblich geprägt durch die Arbeiten der OECD und G20-Staaten sowie auf europäischer Ebene durch den Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung und das Verbot staatlicher Beihilfen.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III sollen nun die kantonalen Steuerregime abgeschafft und durch neue, wettbewerbsfähige und international akzeptierte Massnahmen ersetzt werden. Mit der Unternehmenssteuerreform III bekräftigt der Bundesrat die Absicht, den Steuer- und Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen sicher, dass die Schweiz auch in Zukunft über ein nachhaltiges, international akzeptiertes und wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuersystem verfügt.

Während die Sozialdemokraten und anderen Linksaussenparteien marktschreierisch über Millionenlöcher in den Kassen von Städten und Gemeinden jammern, vergessen diese aber einmal mehr, dass es letztendlich um den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit unseres Standortes und um den Erhalt von Zehntausenden von Arbeitsplätzen und mehreren Milliarden Franken an Steuereinnahmen geht. Zudem bringt die Unternehmenssteuerreform III auch die wichtige Rechts- und Planungssicherheit.

Die Schweiz verfügt über die nötigen Voraussetzungen, das bewährte Erfolgsmodell weiterzuführen, aber sie kann diese Chance nur mit einem klaren JA am 12. Februar 2017 nutzen.

Der Bund der Steuerzahler dankt Ihnen daher für Ihre diesbezügliche finanzielle Unterstützung herzlich!

Download Broschüre „Unternehmenssteuerreform III – Die Fakten“ (PDF)

Diesen Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp