2447 Unterschriften gegen das Gebührengesetz

Die Schweizerische Volkspartei des Freistaates und Kantons Zug (SVP Kanton Zug) hat heute auf der Staatskanzlei des Kantons Zug 2288 gegen das Zuger Gebührengesetz eingereicht. Weitere 159 Unterschriften liegen bei Zuger Gemeinden zur Beglaubigung. Insgesamt haben 2447 Stimmbürger des Kantons Zug das Referendum gegen das Gebührengesetz unterschrieben – obwohl die Finanzdirektion des Kantons Zug zu einem Boykott aufgerufen hatte. Notwendig waren 1’500 Unterschriften.

Die Schweizerische Volkspartei des Kantons und Freistaates Zug (SVP Kanton Zug) hatte gegen das vom Kantonsparlament mit allen Stimmen (Alternative, CVP, FDP, Grünliberale, SP) gegen diejenigen der SVP verabschiedete Gesetz das Referendum ergriffen.

Noch bevor die Unterschriftensammlung richtig begann, aber bereits nachdem die Sektion Zug des Bundes der Steuerzahler ihre Unterstützung zugesichert hatte, sprach sich die Finanzdirektion öffentlich gegen das Referendum aus. Die Finanzdirektion verstiess damit nicht nur gegen den guten politischen Stil, sondern handelte wohl auch ohne Rechtsgrundlage.

Dieser staatliche Boykottaufruf verhinderte jedoch nicht, dass das Referendum zu Stande kam – Im Gegenteil: Das Referendum wurde von so vielen Stimmbürgern unterstützt wie kaum ein anderes in der jüngeren Vergangenheit.

Dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Gemäss dem vom Kantonsrat mit Ausnahme der SVP geschlossen verabschiedeten Gesetz würde der Gebührenrahmen mehr als vervierfacht (Fr. 20’000 Höchstgebühr statt Fr. 4’400). Neu sollen Gebühren von Fr. 20’000 und in Einzelfällen noch mehr möglich sein (§ 8 GebG).

Das Gesetz ist bürger-, gewerbe- und wirtschaftsfeindlich und verdient an der Urne eine klare Ablehnung. Der Staat erhebt für seine Leistungen Steuern. Zusätzliche Gebührenerhöhungen braucht es nicht. Die Steuern sind dafür da, die staatlichen Amtshandlungen zu bezahlen. Ein grosser Teil der staatlichen Amtshandlungen wird vorgenommen, weil ein Gesetz dem Bürger diese Amtshandlung vorschreibt. Der Bürger hat nicht darum gebeten, sondern muss den Staat von Gesetzes wegen einbeziehen (z. B. Bewilligungen, staatliche Kontrollen von Betrieben, Ausstellung von Dokumenten und Ausweisen, etc.). Dafür zahlt der Bürger schon Steuern. Eine zusätzliche Gebührenerhöhung mit staatlichen Stundenansätzen von bis zu Fr. 300 ist fehl am Platz (§ 9 Abs. 5 GebG).

Die SVP Kanton Zug dankt allen Stimmbürgern, die das Referendum unterschrieben haben. Ganz besonders bedankt sich die Partei bei den fleissigen und arbeitsamen Helfern sowie dem Bund der Steuerzahler, die das Referendum mit Tatkraft unterstützt haben. Ernst Merz von der Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler und SVP-Mitglied Kurt Fink, eifriger und erfolgreicher Stimmensammler aus Allenwinden, flankierten Dr. Manuel Brandenberg, Präsident der SVP Kanton Zug, bei der Übergabe der Unterschriften. Die SVP hat den Gebühren-Vogt damit einstweilen in die Flucht geschlagen.

Die Stimmbürger des Kantons Zug erhalten nun an der Urne Gelegenheit, dieses Gesetz abzulehnen. Ein Nein zum Gebührengesetz ist ein Nein zu höheren Gebühren und ein Nein zu Steuern durch die Hintertür.

Wer Nein zum Gebührengesetz sagt, sagt Ja zu einem schlanken und freiheitlichen Staat. Ein schlanker Staat braucht weniger Geld und kann auf hohe Gebühreneinnahmen verzichten. Ein schlanker Staat ist freiheitlicher und redet den Familien und dem Einzelnen weniger in das Leben hinein. Ein schlanker Staat lässt den Bürgern mehr Geld zum Leben, kurbelt die Wirtschaft an und sorgt für Wohlergehen. Darum ist das neue Gebührengesetz in der bevorstehenden Volksabstimmung abzulehnen.

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