Initiative gegen überrissene Abgangsentschädigungen des BDS Zug wurde eingereicht

Die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler (BDS) Zug „Schluss mit goldenen Fallschirmen für Zuger Sadträte – Nein zu überrissenen Abgangsentschädigungen“ ist am heutigen Tage mit 962 Unterschriften eingereicht worden. Damit wird über die Initiative die Stimmbevölkerung an der Urne befinden können.er Bund der Steuerzahler (BDS) hat mit Befremden vom Beschluss des Bundesrates über ein Rettungspaket zugunsten der UBS Kenntnis genommen.

Bekanntlich wurde 2006 das neue Stadtratsreglement, welches eine markante Lohnerhöhung vorsah, wuchtig mit 70 % Nein und lediglich 30 % Ja bachab geschickt. Der klare Volksentscheid hatte die Initianten bewogen, das Stadtratsreglement zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.

Dies sind die 3 Hauptziele der Volksinitiative:

  1. Abgangsentschädigungen abschaffen!

Die vorliegende Volksinitiative verbietet nach einer Annahme durch das Stadt Zuger Stimmvolk zukünftig die Ausrichtung von Abfindungen und sonstigen Abgangsentschädigungen an zurück­ge­tre­tene Mitglieder des Stadtrates. Somit könnten nach einer Annahme keine Steuergelder mehr für goldene Fallschirme von 12 bis 18 Monatssalären (pro Monat Fr. 10’000.–, d.h. bis Fr. 180’000.–) “verschleudert“ werden. Stadträte haben keine grösseren Berufsrisiken als andere Arbeitnehmer. Gegen wirtschaftliche Notlagen haben sie sich wie jeder Normalbürger selber abzusichern.

Bei zwei freiwillig zurückgetretenen Mitgliedern des Stadtrates, welche während 9 resp. 18 Monaten monatlich Fr. 10’000.– bezogen haben, muss von einem Missbrauch gesprochen werden. Beide ehemaligen Stadträte hatten genügend Zeit, sich beruflich neu zu orientieren und eine passende Stelle zu finden.

  1. Verdeckte Lohnbezüge für Stadträte eliminieren!

Zusätzliche Sondereinlagen (pro Jahr ca. 50’000.– CHF, 1.-4. Dienstjahr) in die Pensionskasse, für welche heute keine AHV-Beiträge bezahlt werden und die einkommenssteuerfrei sind, sollen nach einer Annahme der Initiative abge­schafft werden. Der Stimmbürger, der gleichzeitig auch Steuerzahler ist, hat es in der Hand, dieser zur Zeit bestehenden Steuer-Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen.

Berücksichtigt man zusätzliche Sondereinlagen in die städtische Pensionskasse von Fr. 51’217.- zum Jahresbezug von Fr. 164’515.- bzw. Fr. 187’795.-, so verdient ein Mitglied des Stadtrates in den ersten vier Amtsjahren bis zu Fr. 215’732 resp. der Stadtpräsident bis zu Fr. 246’695.-

  1. Ordentliche Löhne und Sozialleistungen des städtischen Personals bleiben unverändert

Durch die Initiative bleiben die Löhne und Sozialleistungen des städtischen Personals unangetastet.

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